So. Mai 12th, 2024

Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung für Eltern, die Kinder unter 18 Jahren haben. Wenn das Kind jedoch volljährig ist und noch in Ausbildung oder Studium ist, kann das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr weiter gezahlt werden. Doch was passiert danach? Bis wann können Studenten Kindergeld beziehen?

Grundsätzlich gilt, dass das Kindergeld bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gezahlt wird, solange das Kind noch in Ausbildung oder Studium ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine schulische oder berufliche Ausbildung handelt. Auch ein Studium im In- oder Ausland wird berücksichtigt. Allerdings muss das Kind während dieser Zeit nicht unbedingt bei den Eltern wohnen. Es kann auch auswärts wohnen oder eine eigene Wohnung haben.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen, bei denen das Kindergeld auch über das 25. Lebensjahr hinaus gezahlt werden kann. Zum Beispiel wenn das Kind aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu versorgen oder wenn es seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann. In diesem Fall wird das Kindergeld unbefristet gezahlt.

Definition von Kindergeld

Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung, die Eltern für ihre minderjährigen Kinder erhalten. Das Kindergeld soll dazu beitragen, die Kosten zu decken, die durch die Betreuung und Erziehung eines Kindes entstehen. Es wird monatlich ausgezahlt und richtet sich nach der Anzahl der Kinder und dem Alter der Kinder.

Die Höhe des Kindergeldes wird in Deutschland vom Staat festgelegt. Ab dem 1. Januar 2023 beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für jedes weitere Kind 250 Euro pro Monat. Die Zahlungen werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes geleistet.

Für volljährige Kinder besteht unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Anspruch auf Kindergeld. So erhalten volljährige Kinder, die sich in einer Ausbildung oder einem Studium befinden, bis zum vollendeten 25. Lebensjahr Kindergeld. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine schulische oder betriebliche Ausbildung handelt. Auch ein Studium im In- oder Ausland wird berücksichtigt.

Es gibt jedoch bestimmte Einkommensgrenzen, die einzuhalten sind, um weiterhin Kindergeld zu erhalten. So darf das eigene Einkommen des Kindes eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Auch darf das Kind nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, um Anspruch auf Kindergeld zu haben. Wenn die Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld nicht mehr erfüllt sind, endet der Anspruch auf Kindergeld.

Bedingungen für den Erhalt von Kindergeld für Studenten

Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung, die Eltern für ihre Kinder erhalten, um deren Lebensunterhalt zu sichern. Aber wie lange haben Studenten Anspruch auf Kindergeld? Hier sind die Bedingungen, die erfüllt werden müssen:

Alter

Normalerweise endet der Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat. Allerdings gibt es einige Ausnahmen. Wenn das Kind sich noch in der Schule befindet oder eine Ausbildung macht, besteht der Anspruch auf Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr. Dies gilt auch für Studenten.

Studium

Um weiterhin Kindergeld zu erhalten, müssen Studenten ihre Immatrikulationsbescheinigung vorlegen. Außerdem muss das Studium ernsthaft und zügig betrieben werden, um den Anspruch auf Kindergeld aufrechtzuerhalten. Der Student darf nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, um weiterhin Anspruch auf Kindergeld zu haben.

Einkommen

Es gibt auch Einkommensgrenzen, die beachtet werden müssen. Wenn der Student mehr als 8.004 Euro im Jahr verdient, verliert er den Anspruch auf Kindergeld. Wenn der Student jedoch eine geringfügige Beschäftigung ausübt, wie zum Beispiel einen Minijob, hat dies keinen Einfluss auf den Anspruch auf Kindergeld.

Behinderung

Für Studenten mit Behinderung gilt eine Sonderregelung. Wenn der Student aufgrund seiner Behinderung nicht in der Lage ist, zu arbeiten, besteht Anspruch auf Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus.

Es ist wichtig, diese Bedingungen zu beachten, um den Anspruch auf Kindergeld nicht zu verlieren.

Dauer der Kindergeldzahlung für Studenten

Für Studenten gibt es beim Kindergeld eine besondere Regelung. Normalerweise endet der Anspruch auf Kindergeld mit dem 18. Geburtstag des Kindes, es sei denn, das Kind befindet sich noch in der Schulausbildung oder absolviert eine Berufsausbildung. Bei Studenten erhöht sich die Altersgrenze jedoch auf 25 Jahre, solange sich das Kind noch in der Ausbildung befindet.

Das bedeutet, dass Eltern für ihr studierendes Kind bis zum vollendeten 25. Lebensjahr Kindergeld beantragen können, sofern das Kind noch in einer Ausbildung ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Bachelor- oder Masterstudium handelt oder ob das Kind eine Ausbildung parallel zum Studium absolviert.

Allerdings muss das Kind nachweisen, dass es ernsthaft und nachhaltig an seiner Ausbildung arbeitet. Das bedeutet, dass es regelmäßig an Vorlesungen und Seminaren teilnimmt und Prüfungen ablegt. Auch eine Studienbescheinigung muss jährlich vorgelegt werden, um den Anspruch auf Kindergeld aufrechtzuerhalten.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Anspruch auf Kindergeld in der Regel endet, sobald das Studium abgeschlossen ist. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen. Wenn das Kind beispielsweise im Anschluss an das Studium eine Promotion beginnt oder eine zweite Ausbildung absolviert, kann der Anspruch auf Kindergeld verlängert werden.

Insgesamt gilt also: Für Studenten besteht ein Anspruch auf Kindergeld bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, solange sie sich in einer Ausbildung befinden und nachweisen können, dass sie ernsthaft und nachhaltig an ihrer Ausbildung arbeiten.

Einkommensgrenzen für Studenten

Für Studenten, die Kindergeld beziehen möchten, gibt es bestimmte Einkommensgrenzen, die beachtet werden müssen. Wenn ein Student mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet und dadurch ein bestimmtes Einkommen erzielt, kann dies dazu führen, dass das Kindergeld gekürzt oder sogar ganz gestrichen wird.

Für das Jahr 2023 beträgt die Einkommensgrenze für Studenten, die Kindergeld beziehen möchten, 11.352 Euro pro Jahr. Dies gilt für das gesamte Kalenderjahr und nicht nur für das Studiensemester. Wenn ein Student mehr als diese Summe verdient, wird das Kindergeld gekürzt.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bestimmte Einkünfte nicht auf das Einkommen angerechnet werden. Dazu gehören zum Beispiel das BAföG, Stipendien oder Einkünfte aus einem Minijob, der nicht mehr als 450 Euro im Monat einbringt. Wenn ein Student also neben dem Studium arbeitet, sollte er darauf achten, dass er nicht über die Einkommensgrenze kommt, um das Kindergeld nicht zu gefährden.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Einkommensgrenze für das Kindergeld für Studenten, die eine Behinderung haben, höher ist. Hier kann die Grenze bei bis zu 17.472 Euro pro Jahr liegen. Es lohnt sich also, sich über die genauen Regelungen zu informieren, um keine finanziellen Einbußen zu erleiden.

Verfahren zur Beantragung von Kindergeld für Studenten

Unterlagen für die Beantragung

Um Kindergeld für einen Studenten zu beantragen, müssen bestimmte Unterlagen eingereicht werden. Dazu gehören:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Nachweis über die Immatrikulation an einer Hochschule oder Universität
  • Bescheinigung über den aktuellen Studienstatus
  • Angaben zum Bankkonto, auf das das Kindergeld überwiesen werden soll

Es ist wichtig, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt ausgefüllt sind, um Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden.

Antragsprozess

Die Beantragung von Kindergeld für einen Studenten erfolgt in der Regel durch die Eltern oder den gesetzlichen Vertreter des Kindes. Der Antrag kann online oder schriftlich bei der zuständigen Familienkasse eingereicht werden.

Bei der Online-Beantragung müssen die erforderlichen Unterlagen gescannt und hochgeladen werden. Bei der schriftlichen Beantragung müssen die Unterlagen per Post an die Familienkasse geschickt werden.

Nach der Prüfung der Unterlagen wird die Familienkasse entscheiden, ob der Antrag bewilligt wird. Bei einer Bewilligung wird das Kindergeld monatlich auf das angegebene Bankkonto überwiesen.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Anspruch auf Kindergeld für einen Studenten bis zum 25. Lebensjahr besteht, sofern das Studium ernsthaft betrieben wird. Nach dem 25. Lebensjahr kann das Kindergeld unter bestimmten Bedingungen weiterhin gezahlt werden, z.B. bei einer Behinderung oder einem Wehr- oder Zivildienst.

Folgen der Nichterfüllung der Bedingungen

Wenn ein Student die Bedingungen für den Erhalt von Kindergeld nicht erfüllt, kann dies zu finanziellen Einbußen führen. Die Familienkasse wird das Kindergeld einstellen und gegebenenfalls bereits ausgezahlte Beträge zurückfordern.

Eine Möglichkeit, den Anspruch auf Kindergeld zu verlieren, ist das Nichtbestehen von Prüfungen. Wenn ein Student die letzte nach der einschlägigen Prüfungsordnung erforderliche Prüfungsleistung nicht erfolgreich erbringt, gilt das Studium als nicht bestanden. In diesem Fall endet der Anspruch auf Kindergeld.

Auch eine Exmatrikulation kann dazu führen, dass der Anspruch auf Kindergeld erlischt. Allerdings muss hierbei die Übergangszeit beachtet werden. Wenn der Student innerhalb von vier Monaten nach der Exmatrikulation eine neue Ausbildung oder ein neues Studium beginnt, kann der Anspruch auf Kindergeld weiter bestehen.

Es ist wichtig, dass der Student die Bedingungen für den Erhalt von Kindergeld ernst nimmt und sich bemüht, diese zu erfüllen. Andernfalls drohen finanzielle Einbußen und Rückzahlungsforderungen seitens der Familienkasse.

Schlussfolgerung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Kindergeld im Studium bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gezahlt wird, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Hierzu zählen beispielsweise eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum.

Eltern können also auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres noch Anspruch auf Kindergeld haben, sofern ihr Kind sich in einer Ausbildung befindet. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass das 25. Lebensjahr mit dem Ablauf des Tages vor dem 25. Geburtstag vollendet ist.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen, die zu einem früheren Wegfall des Kindergeldanspruchs führen können. Hierzu zählen beispielsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium. Auch ein zu hohes eigenes Einkommen des Kindes kann dazu führen, dass der Anspruch auf Kindergeld entfällt.

Es empfiehlt sich daher, sich im Vorfeld genau über die Voraussetzungen und Bedingungen für den Kindergeldanspruch zu informieren und gegebenenfalls entsprechende Nachweise zu erbringen.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange gibt es Kindergeld für Studierende?

Studierende können bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld erhalten, wenn sie eine Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise ein Studium absolvieren. Wenn das Studium aus bestimmten Gründen länger dauert, kann der Anspruch auf Kindergeld verlängert werden. Dazu müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine Verlängerung des Kindergeldanspruchs kann beispielsweise möglich sein, wenn das Studium aufgrund einer Behinderung oder Erkrankung des Kindes länger dauert.

Wer bekommt Kindergeld bis 27?

Unter bestimmten Umständen kann der Anspruch auf Kindergeld bis zum 27. Lebensjahr verlängert werden. Dies ist beispielsweise möglich, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung abgeschlossen hat und sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet. Auch wenn das Kind seinen Wehr- oder Zivildienst leistet oder eine Freiwilligendienst absolviert, kann der Anspruch auf Kindergeld bis zum 27. Lebensjahr verlängert werden.

Bis wann Kindergeld 25 oder 26?

Grundsätzlich können Eltern Kindergeld für ihre Kinder bis zum 25. Lebensjahr erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Anspruch auf Kindergeld jedoch verlängert werden, beispielsweise wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise ein Studium absolviert oder eine Behinderung hat.

Wird Kindergeld mit 25 automatisch eingestellt?

Wenn das Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat, endet der Anspruch auf Kindergeld nicht automatisch. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Anspruch auf Kindergeld verlängert werden, beispielsweise wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise ein Studium absolviert oder eine Behinderung hat.

Muss ich Exmatrikulation oder Zeugnis vorlegen, um Kindergeld zu erhalten?

Um Kindergeld zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. In der Regel müssen Eltern eine Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise ein Studium ihres Kindes nachweisen. Hierfür können beispielsweise Immatrikulations- oder Exmatrikulationsbescheinigungen sowie Zeugnisse oder Bescheinigungen über die Teilnahme an Prüfungen vorgelegt werden.

Kann ich während des Studiums einen Nebenjob haben und trotzdem Kindergeld bekommen?

Grundsätzlich können Studierende während des Studiums einen Nebenjob haben und trotzdem Kindergeld erhalten. Allerdings gibt es bestimmte Verdienstgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Wenn die Einkünfte aus dem Nebenjob bestimmte Grenzen überschreiten, kann der Anspruch auf Kindergeld entfallen.

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